Milchzahnkronen
Milchzahnkronen sind konfektioniere Kronen und werden nicht im Labor gefertigt. Sie sind damit in einer Sitzung und ohne Abdrucknahme einsetzbar.
Eine Milchzahnkrone kann notwendig werden, wenn:
– an einem Milchzahn eine Nervbehandlung durchgeführt werden musste
– ein kariöser Defekt an einem Zahn so ungünstig liegt, dass ein zuverlässiger Halt einer Füllung nicht gewährleistet werden kann
– es nötig ist, einen Zahn mit einem großflächigem Schmelzdefekt vor weiterem Substanzverlust zu schützen
Es gibt silberne Kinderkronen (Stahlkronen), welche komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden
und es gibt weiße Kinderkronen (Keramikkronen), welche als private Wunschleistung eingesetzt werden können. Diese finden vor allem im Frontzahnbereich Anwendung. Im Seitenzahnbereich ist der Indikationsbereich hierfür eingeschränkter.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne umfassend über alle Vor- und Nachteile.